Die Rockbluse hatte einen Stehumlegkragen,
auf welchem die viereckigen roten Kragenspiegel mit den
jeweiligen Distinktionszeichen und dem Korpsabzeichen
angebracht wurden. Sie wurde vorne mit einer Reihe von 6
gelben gekörnten Metallknöpfen geschlossen. Für
Gendarmerie-Generäle wurden die schon für die
Generalität der k. u. k. Armee normierten goldenen
Knöpfe mit "Dessin", einem aufgeprägten floralen
Ornament, beibehalten. Die Rockbluse hatte je zwei
aufgesetzte Brust- und Schoßtaschen mit Quetschfalte,
deren geschweifte Taschenpatten mittels je eines
Rockknopfes zu schließen waren. Die Oberbekleidung
vervollständigte das gendarmeriegraue Uniformhemd mit
zwei aufgesetzten Brusttaschen und vorne einer Reihe von
5 gelben gekörnten Uniformknöpfen sowie spitz
zulaufenden roten Kragenspiegeln mit aufgenähten
Distinktionen, welches auch als oberstes
Bekleidungsstück (in der warmen Jahreszeit) getragen
werden konnte. Eine gendarmeriegraue gestrickte
"Schneehaube" und graue sowie weiße Handschuhe ergänzten
nach Bedarf die Adjustierung. Zur gendarmeriegrauen
langen Hose (aus Tuch für den Winter, aus Kammgarn für
die wärmere Jahreszeit) mit rotem Passepoil an den
Seitennähten (für Generäle Lampassen) gab es eine
mittels drei Knopfpaaren zu schließende Hosenspange15).
Zur Normalbekleidung zählte außerdem die Stiefelhose,
die für leitende Beamte (Offiziere) ohne, für
dienstführende und eingeteilte Beamte mit Knüppeltasche
gefertigt wurde. Lange Hosen konnten in
"Hosenträgerschnitt" oder in "Rundbundschnitt" - mit
Gürtelschlaufen - hergestellt werden, wobei zum Hemd als
oberstem Bekleidungsstück nur Hosen im Rundbundschnitt
Verwendung finden durften. In der Vorschrift sind auch
noch die schwarzen Hosen mit rotem Passepoil für
besondere Anlässe (z. B.: dienstliche Meldungen und
Vorstellungen, dienstliche Feiern, Ballbesuch, außer
Dienst zur Uniform) und die drapfarbenen Sommerhosen
vorgesehen. Letztere durften in der Zeit zwischen 1.
April und 15. Oktober außer Dienst (zur Uniform, niemals
zur Zivilkleidung), bei repräsentativen Anlässen und auf
besondere Anordnung bei Ordnungsdiensten, nicht jedoch
im Patrouillen-, Eskorte- oder Zugbegleitungsdienst
getragen werden. Die Keilhose aus gendarmeriegrauem
Tuch oder Kammgarncord wurde nur in Rundbundschnitt
angefertigt und konnte sowohl im, als auch außer Dienst
getragen werden. Zur Keilhose waren stets Bergschuhe,
Schischuhe oder Strapazschuhe zu tragen. Für die
Strapazschuhe waren eine Mauskopfnagelung sowie
Absatzeisen und Spitzenplattel aus Eisen vorgeschrieben.
Die Bergschuhe waren als "Goiserer"16)
auszuführen, der Oberteil aus einem Stück fehlerfreien,
kräftigen schwarzen Waterproofleders. Die Sohle der
Bergschuhe wies den bekannten Tschernkenbeschlag auf.
Die Vorschrift von 1952 enthält aber auch schon
Bergschuhe mit Gummisohle, deren Sohlenspitze einen
Schibeschlag aus Messing oder rostfreiem Metall haben
musste. Die Schnürung der Bergschuhe erfolgte durch
Ösen. Die Schischuhe hatten ebenfalls bereits
Gummisohle, sie waren jedoch steifer, mit speziell
gepolsterter Knöchelpartie. Ihre Schnürung erfolgte
durch Haken. Zusätzlich wiesen sie einen "Achterriemen"
zur festen Verschnürung des Fußes auf. Sämtliche
beschriebenen Schuhe, ebenso wie die kniehohen
Schaftstiefel, die knöchelhohen leichten "Stadtschuhe"
oder die Halbschuhe hatten von schwarzer Farbe zu sein.
Für Motorradfahrer gab es eine schwarze Lederhaube mit
seitlichem Ohrenschutz und Lammfellfutter, an der vorne
das gelbmetallene Kappenemblem angebracht wurde. Die
hüftlange schwarze Lederweste mit drei Taschen, die
vorne mit zwei Reihen von je 6 gekörnten Metallknöpfen
geschlossen wurde, wies an jedem Ärmel eine lederne
Ärmelspange auf, die mittels eines gekörnten gelben
Metallknopfes am Ärmel befestigt wurde. Sie wurde
während der warmen Jahreszeit angezogen. Dazu trug der
Gendarmerie-Motorradfahrer eine schwarze
Lederstiefelhose, deren Taschen mit Zippverschlüssen zu
verschließen waren. Im Winter war für die Motorradfahrer
ein schwarzer Lederrock, der über der Bluse getragen
werden konnte, als Schutzbekleidung vorgesehen. Er wurde
vorne mit zwei Reihen zu je 5 gelben gekörnten
Metallknöpfen geschlossen und hatte zwei seitlich schräg
eingeschnittene Schoßtaschen. Während auf der Lederweste
die normalen roten Kragenspiegel mit entsprechenden
Distinktionen getragen wurden, wies der Lederrock nur
rote Paroli wie der Gummimantel auf, an deren
rückseitigen Ende ein kleiner gekörnter gelbmetallener
Splintknopf befestigt war. Der Lederrock gehörte auch
zur Sonderbekleidung für Kraftfahrer, Motorbootfahrer
und Diensthundeführer. |
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Tellerkappe
für Gendarmerieoffiziere, 1949 - Ausführung 1952
(Kokarde). |
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"Goiserer": Ansicht. |
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"Goiserer": Sohle. |
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