Die Uniformierung der B-Gendarmerie

Die Rockbluse hatte einen Stehumlegkragen, auf welchem die viereckigen roten Kragenspiegel mit den jeweiligen Distinktionszeichen und dem Korpsabzeichen angebracht wurden. Sie wurde vorne mit einer Reihe von 6 gelben gekörnten Metallknöpfen geschlossen. Für Gendarmerie-Generäle wurden die schon für die Generalität der k. u. k. Armee normierten goldenen Knöpfe mit "Dessin", einem aufgeprägten floralen Ornament, beibehalten. Die Rockbluse hatte je zwei aufgesetzte Brust- und Schoßtaschen mit Quetschfalte, deren geschweifte Taschenpatten mittels je eines Rockknopfes zu schließen waren. Die Oberbekleidung vervollständigte das gendarmeriegraue Uniformhemd mit zwei aufgesetzten Brusttaschen und vorne einer Reihe von 5 gelben gekörnten Uniformknöpfen sowie spitz zulaufenden roten Kragenspiegeln mit aufgenähten Distinktionen, welches auch als oberstes Bekleidungsstück (in der warmen Jahreszeit) getragen werden konnte. Eine gendarmeriegraue gestrickte "Schneehaube" und graue sowie weiße Handschuhe ergänzten nach Bedarf die Adjustierung.
Zur gendarmeriegrauen langen Hose (aus Tuch für den Winter, aus Kammgarn für die wärmere Jahreszeit) mit rotem Passepoil an den Seitennähten (für Generäle Lampassen) gab es eine mittels drei Knopfpaaren zu schließende Hosenspange15). Zur Normalbekleidung zählte außerdem die Stiefelhose, die für leitende Beamte (Offiziere) ohne, für dienstführende und eingeteilte Beamte mit Knüppeltasche gefertigt wurde. Lange Hosen konnten in "Hosenträgerschnitt" oder in "Rundbundschnitt" - mit Gürtelschlaufen - hergestellt werden, wobei zum Hemd als oberstem Bekleidungsstück nur Hosen im Rundbundschnitt Verwendung finden durften. In der Vorschrift sind auch noch die schwarzen Hosen mit rotem Passepoil für besondere Anlässe (z. B.: dienstliche Meldungen und Vorstellungen, dienstliche Feiern, Ballbesuch, außer Dienst zur Uniform) und die drapfarbenen Sommerhosen vorgesehen. Letztere durften in der Zeit zwischen 1. April und 15. Oktober außer Dienst (zur Uniform, niemals zur Zivilkleidung), bei repräsentativen Anlässen und auf besondere Anordnung bei Ordnungsdiensten, nicht jedoch im Patrouillen-, Eskorte- oder Zugbegleitungsdienst getragen werden.
Die Keilhose aus gendarmeriegrauem Tuch oder Kammgarncord wurde nur in Rundbundschnitt angefertigt und konnte sowohl im, als auch außer Dienst getragen werden. Zur Keilhose waren stets Bergschuhe, Schischuhe oder Strapazschuhe zu tragen. Für die Strapazschuhe waren eine Mauskopfnagelung sowie Absatzeisen und Spitzenplattel aus Eisen vorgeschrieben. Die Bergschuhe waren als "Goiserer"16) auszuführen, der Oberteil aus einem Stück fehlerfreien, kräftigen schwarzen Waterproofleders. Die Sohle der Bergschuhe wies den bekannten Tschernkenbeschlag auf. Die Vorschrift von 1952 enthält aber auch schon Bergschuhe mit Gummisohle, deren Sohlenspitze einen Schibeschlag aus Messing oder rostfreiem Metall haben musste. Die Schnürung der Bergschuhe erfolgte durch Ösen. Die Schischuhe hatten ebenfalls bereits Gummisohle, sie waren jedoch steifer, mit speziell gepolsterter Knöchelpartie. Ihre Schnürung erfolgte durch Haken. Zusätzlich wiesen sie einen "Achterriemen" zur festen Verschnürung des Fußes auf. Sämtliche beschriebenen Schuhe, ebenso wie die kniehohen Schaftstiefel, die knöchelhohen leichten "Stadtschuhe" oder die Halbschuhe hatten von schwarzer Farbe zu sein.
Für Motorradfahrer gab es eine schwarze Lederhaube mit seitlichem Ohrenschutz und Lammfellfutter, an der vorne das gelbmetallene Kappenemblem angebracht wurde. Die hüftlange schwarze Lederweste mit drei Taschen, die vorne mit zwei Reihen von je 6 gekörnten Metallknöpfen geschlossen wurde, wies an jedem Ärmel eine lederne Ärmelspange auf, die mittels eines gekörnten gelben Metallknopfes am Ärmel befestigt wurde. Sie wurde während der warmen Jahreszeit angezogen. Dazu trug der Gendarmerie-Motorradfahrer eine schwarze Lederstiefelhose, deren Taschen mit Zippverschlüssen zu verschließen waren. Im Winter war für die Motorradfahrer ein schwarzer Lederrock, der über der Bluse getragen werden konnte, als Schutzbekleidung vorgesehen. Er wurde vorne mit zwei Reihen zu je 5 gelben gekörnten Metallknöpfen geschlossen und hatte zwei seitlich schräg eingeschnittene Schoßtaschen. Während auf der Lederweste die normalen roten Kragenspiegel mit entsprechenden Distinktionen getragen wurden, wies der Lederrock nur rote Paroli wie der Gummimantel auf, an deren rückseitigen Ende ein kleiner gekörnter gelbmetallener Splintknopf befestigt war. Der Lederrock gehörte auch zur Sonderbekleidung für Kraftfahrer, Motorbootfahrer und Diensthundeführer.

Tellerkappe für Gendarmerieoffiziere, 1949 - Ausführung 1952 (Kokarde).  (Zum Vergrößern anklicken!)

Tellerkappe für Gendarmerieoffiziere, 1949 - Ausführung 1952 (Kokarde).

 
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"Goiserer": Ansicht.

 

"Goiserer": Sohle.


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