Die Uniformierung der B-Gendarmerie

Neubeginn 1945

Das Kriegsende 1945 stellte die Gendarmerie vor die wohl härteste Bewährungsprobe seit ihrem Bestehen. Es ist vor allem dem Pflichtgefühl, Mut und Beharrungsvermögen vieler einzelner österreichischer Gendarmeriebeamter zu verdanken, dass ein polizeilicher Ordnungs- und Sicherheitsdienst selbst in der Phase des Umbruches im Mai 1945 zum Schutz der Zivilbevölkerung in weiten Gebieten aufrecht erhalten werden konnte. Viele Gendarmen haben, vor allem in Ost- und Südösterreich, ihren Einsatz mit dem Leben bezahlt.
Die allgemeine Not jener Tage war natürlich auch für die Gendarmen groß. Zwar hatte die provisorische Staatsregierung unter Dr. Karl Renner schon am 27. April 1945 die Unabhängigkeit Österreichs proklamiert und kurz darauf auch bereits in Wien ein Gendarmeriezentralkommando eingerichtet, doch mangelte es - abgesehen von den politischen Wirrnissen - an allem, auch an Uniformen und Ausrüstung. So wurde hinsichtlich der Adjustierung angeordnet, dass entweder noch vorhandene alte Uniformen der Bundesgendarmerie vor 1938 oder reichsdeutsche Uniformen verwendet werden sollten, von denen natürlich die nationalsozialistischen Embleme zu entfernen waren. Außerdem waren zunächst rot-weiß-rote Armbinden mit der Aufschrift "Österreichischer Gendarm" - in deutsch und der jeweils erforderlichen "Zweitsprache", also Englisch, Französisch oder Russisch, zu verwenden. Häufig waren jedoch keine brauchbaren Uniformen vorhanden, sodass der Sicherheitsdienst in Zivilkleidung absolviert werden musste. Auch Mischformen von zivilen Röcken und deutschen Uniformhosen, Wehrmachtsblusen und Zivilhosen etc. waren nicht selten, wie das spärliche aber aussagekräftige, erhaltene Bildmaterial jener Tage und diverse Unterlagen im Gendarmeriemuseum Wien belegen. Fallweise wurden als "nicht deutsch" und "nicht alliiert" klar erkennbare alte Uniformsorten des Ersten Österreichischen Bundesheeres verwendet. Mancher 1938 zwangspensionierte Gendarm meldete sich in seiner alten österreichischen Gendarmerieuniform wieder zum Dienst. Grundsätzlich war auch in Fragen der Adjustierung zunächst das Einvernehmen mit den jeweils örtlich zuständigen Kommandanten der Besatzungsmacht herzustellen2). Sonstige Ausrüstung oder gar Bewaffnung war kaum vorhanden, ihre Verwendung von der Willkür der örtlichen Besatzungsmacht abhängig. So konnten teilweise bereits knapp nach Kriegsende auf einzelnen Posten wieder Pistolen oder Karabiner geführt werden, während die Gendarmen anderer Posten höchstens einen Holzstock zur Verfügung hatten. Erst am 10. April 1946 wurde durch einen Beschluss des Alliierten Rates die allgemeine Wiederbewaffnung der österreichischen Polizei und Gendarmerie gestattet, wobei den Gendarmerieoffizieren die Verwendung von Pistolen, den übrigen Gendarmen aber nur das Führen von Gewehren erlaubt wurde.
Noch im Mai 1945 wurden die Dienstvorschriften, die vor 1938 galten, wiederum in Kraft gesetzt, im Wesentlichen galt dies auch für die Adjustierung - nach Maßgabe der Möglichkeiten. Mit dem Behörden-Überleitungsgesetz vom 20. Juli 1945 wurde schließlich die Wiedererrichtung der österreichischen Verwaltungs- und Justizbehörden rechtlich verankert. Dies betraf auch die formelle Wiedererrichtung der Gendarmerie als "militärisch organisierter bewaffneter Wachkörper".
Sofern nicht alte österreichische Uniformen vorhanden waren, nähte man zumindest die österreichischen Kragendistinktionen auf die requirierten deutschen Monturen. Das Dienstgradschema entsprach zunächst jenem von vor 1938. Da mangels ausreichenden Personalstandes eine größere Anzahl an "Hilfsgendarmen" vorläufig in den Gendarmeriedienst aufgenommen wurde, musste für diese ein eigenes Distinktionsschema geschaffen werden. Noch 1945 wurde den Hilfsgendarmen eine silberne Sternrosette als Distinktion zuerkannt. 1946 wurde festgelegt, dass alle Hilfsgendarmen - einwandfreies Verhalten vorausgesetzt - bei einer effektiven Gendarmeriedienstzeit von mehr als zwei Jahren 2, bei mehr als vier Jahren 3 silberne Sternrosetten am Kragenspiegel zu tragen hätten. Diese Praxis entfiel aber mit der Konsolidierung des Personalstandes, die eine silberne Sternrosette verblieb für den provisorischen Gendarmen3), erst in der B-Gendarmerie wurden wieder 1-3 silberne Sternrosetten für Hilfsgendarmen und Aspiranten III. und II. Klasse getragen.

Rockbluse für Gendarmen, 1952. (Zum Vergrößern anklicken!)

Rockbluse für Gendarmen, 1952.

 
 

 

 
 

 


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