Das Korpsabzeichen zeigte im unteren Teil eine gezinnte Quadermauer, die von Hals und Kopf sowie einem Teil der rechten Flügelachse eines Adlers, überragt wird. Die Stadtmauer symbolisieren die Stadt und deren Bevölkerung über der die durch den Adler dargestellte Exekutive, die Bundessicherheitswache, schützend wachte. Der züngelnde, gewaffnete Adler wies auf die Wehrhaftigkeit und Wachsamkeit hin.
Das Korpsabzeichen wurde auf den krapproten Kragenaufschlägen auf der hinteren Hälfte und auf den Tellerkappen und Bergmützen an der linken Seite des Kappensteges getragen, während weibliche Sicherheitswachebeamte das Korpsabzeichen auf den Kragenspitzen der Uniformmäntel und Uniformjacken trugen.
Für bestimmte Dienste eingeführte Sonderadjustierungen oder die von Verwendungseinheiten
der Bundessicherheitswache (Alarmabteilung bei der Bundespolizeidirektion Wien,
Kranich bei der Flughafeninspektion Schwechat) als Dienstadjustierung getragene
Mehrzweckuniform war das Korpsabzeichen der Bundessicherheitswache nicht vorgesehen.
Anstelle des Korpsabzeichens wurde auf dem linken Ärmel der Mehrzweckjacke und des
Pullovers auf wappenförmig geschnittenem weißen Untergrund das Staatswappen und
darüber der in roter Schrift auf weißem bogenförmigen Untergrund gehaltene Schriftsatz
Bundespolizei getragen.
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der Einheit
Die "Konzeptbeamten"
(Juristen bei den Bundespolizeidirektionen mit exekutiven Befugnissen) führen den Bundesadler
als Zeichen der Hoheitsverwaltung, in einem goldenen Kreis. Der Kreis symbolisierte
den Zuständigkeitsbereich in welcher der Jurist seinen Dienst versehen.
Es stellte eine flammende Granate dar, die als Kennzeichnung der Grenadiere in verschiedenster Form an der Uniform ersichtlich war. Die Grenadiere zählten als eine Art Spezialisten zur Elite des kaiserlichen Kriegsvolks im 17. und 18. Jahrhundert und waren vorerst einzeln und später in kleinen Trupps zum Werfen von Handgranaten bestimmt. Den Kampfwert der Grenadiere bald erkennend, wurden in den Regimentern eine, ja oft zwei Grenadierkompanien aufgestellt, deren Mannschaften einer besonderen Auswahl unterworfen waren. In Schlachten aber wurden die Grenadierkompanien in größeren Verbänden zusammengefasst und hatten entscheidenden Einfluss auf den Schlachtausgang.
Das Grenadieremblem, zunächst auf der Grenadiermütze getragen, wurde auch auf den Patronentaschenriemen und später auf dem Kragen hinter den Distinktionen angebracht. In der Folge fand die flammende Granate Eingang bei der Artillerie, die damals in einem Bombadierkorps zusammengefasst war. Das einstmals nur den Grenadieren vorbehaltene Emblem wurde zeitweise von allen Waffengattungen, insbesondere zur Kennzeichnung der Längerdienenden, getragen.
Von besonderer Bedeutung für die Einführung der flammenden Granate als Korpsabzeichen bei der k. u. k. Landesgendarmerie dürfte die Übernahme des seinerzeitigen lombardisch-venetianischen Gendarmerieregimentes nach dem Wiener Frieden 1814 in kaiserliche Dienste gewesen sein. Dieses Grendarmerieregiment wurde später in die kaiserliche Armee eingegliedert, und ihre Angehörigen trugen auf der Patronentasche die flammende Granate. Als nach Aufhebung der Grundherrschaften im Jahre 1849 die Bezirkshauptmannschaften als unterste politische Verwaltungsbehörden eingerichtet wurden, erfolgte gleichzeitig die Aufstellung eines Gendarmeriekorps zur Versehung des exekutiven Dienstes für diese Behörden. Die Gendarmerie rekrutierte wie die in Wien und den landesfürstlichen Städten bestehende Militär-Polizeiwache ihren Offiziers- und Mannschaftsbestand aus der k. u. k. Armee. Als Zeichen der Zugehörigkeit zum Gendarmeriekorps wurde nach der getroffenen Einstellung auf dem Deckel der Patronentasche die flammende Granate getragen.
Nach Einführung des Jägerhutes bei der k. u. k. Landesgendarmerie trugen nach der Circular-Verordnung der k. u. k. Armee vom 20. Mai 1863 sowohl die Gendarmerieoffiziere als auch die Mannschaft anstelle des für die Jägertruppe vorgesehenen Jägerhornes die flammende Granate. Mit einer weiteren Circular-Verordnung vom 6. August 1899, womit als Adjustierung für das Gendarmerie-Korps der schwarzlackierte Lederhelm mit dem Doppeladler als Emblem anstelle des Jägerhutes eingeführt wurde, entfiel die flammende Granate als Korpsabzeichen für die Gendarmerie. Lediglich das anlässlich der Okkupation von Bosnien und Herzegowina aufgestellte Gendarmerie- Korps trug die flammende Granate weiter. Für die Angehörigen der Feldgendarmerie beim k. u. k. Heer wurde noch einmal die flammende Granate als Kennzeichen während des ersten Weltkrieges eingeführt, jedoch nur als Kappenemblem getragen.
Infolge nachkriegsbedingter Schwierigkeiten konnte erst in den Jahren 1924/25 mit der Uniformierung der Bundesgendarmerie in »gendarmeriegrau« begonnen werden. Bis dahin war die Gendarmerie wie die Bundessicherheitswache aus den Beständen der Alliierten in Khaki uniformiert. Der Tradition entsprechend erfolgte damit die Einführung der flammenden Granate als Korpsabzeichen und wird seitdem auf den krapproten Kragenaufschlägen auf der hinteren Hälfte und an der linken Seite des Kappensteges getragen.
Ergänzend sei noch ausgeführt, dass zur Zeit Angehörige des österreichischen
Bundesheeres, die ehemals der B-Gendarmerie angehört haben und den Kader für das
neue Bundesheer bildeten, am rechten Oberarm der Uniform auf dreieckigem roten Tuch
die flammende Granate tragen.
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