Bundessicherheitswachekorps

Armelabzeichen der österreichischen Sicherheitswache (Bundespolizei vor 01.07.05)Armelabzeichen der österreichischen Sicherheitswache - alt Das Bundessicherheitswachekorps (kurz: Sicherheitswache (SW) genannt), war in Österreich ein bewaffneter Wachkörper, der den Bundespolizeidirektionen Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Leoben, Linz, Salzburg, Schwechat, Steyr, St. Pölten, Villach, Wels, Wien und Wiener Neustadt zur Wahrnehmung des Exekutivdiensts (Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit) beigegeben war. Das Korps bestand von 1869 bis zur Vereinigung mit Bundesgendarmerie und Kriminalbeamtenkorps zum Wachkörper Bundespolizei im Jahr 2005.Armelabzeichen der österreichischen Sicherheitswache (Bundespolizei vor 01.07.05)Armelabzeichen der österreichischen Sicherheitswache (Bundespolizei vor 01.07.05)

Inhaltsverzeichniss

Geschichte

Bereits zu Beginn des 16. Jahrhunderts tauchte im deutschen Sprachraum der Begriff "Polizey" auf, der "Gute Ordnung im Gemeinwesen" bedeutete. Kaiser Ferdinand I. erließ 1527 eine "New Polizey- und Ordnung der Handwerker und Dienstleute", die neben dem Verhalten der Handwerker auch anordnete, dass Meister und Gesellen dem Stadtrichter bei der Festnahme eines "strafmäßigen Verbrechers" Hilfe leisten müssen.
1540 wurde in einer weiteren Polizeiordnung auf die zu verfolgenden "Unsitten des Zutrinkens, der Völlerei, der leichtfertigen Beiwohnung und den Kleiderluxus" hingewiesen. In einer folgenden Verfügung desselben Jahres wurde bestimmt, dass die Anwesenheit "gefährlicher Fremder" in der Stadt sofort und unverzüglich zur Anzeige gebracht werden müsse.
Das Jahr 1543, als vom Wiener Stadtrat "verständige Personen als Aufseher und Kundschafter bestellt wurden, kann als der Beginn einer kriminalpolizeilichen Tätigkeit wohl angesehen werden.
In Wien wurde 1546 erstmals eine eigene Sicherheitswache („Stadtguardia“) an den Stadttoren aufgestellt. Mit Allerhöchster Entschließung vom 2. Februar 1869 genehmigte Kaiser Franz Joseph I. auf Vorschlag von Sicherheitsminister Graf Eduard Taaffe die Errichtung der k.k. Sicherheitswache in Wien. Dies war notwendig geworden, nachdem die 1791 eingeführten k.k. Militär-Polizeiwachen den Anforderungen einer modernen Sicherheitstruppe nicht mehr gerecht wurden und diese in der Bevölkerung bereits so unbeliebt waren, dass gegen sie auch bereits tätliche Angriffe getätig wurden. Die Wiener Sicherheitswache wurde damit, nach den Revulotionswirren des Jahres 1848, als sogenanntes Zivilinstitut gebildet und für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zuständig. Ihre Vorbilder waren u. a. ihre Schwesterorganisationen in Paris und Berlin. Somit war für 136 Jahre die Sicherheitswache in den größeren Städten neben der Gendarmerie das zweite große Polizeikorps in Österreich.

Ausbildung

Am 1. Mai 1869 wurden die ersten Bewerber aufgenommen, deren Ausbildung vier bis sechs Wochen dauerte. Die damaligen Anforderungen waren z. B.: ungewöhnliche Geisteskraft, momentane Auffassungsgabe, Freisinnigkeit gepaart mit innigem Pflichtgefühle, Anständigkeit im Privatleben und urbane Zuvorkommenheit, ja selbst ein höherer Grand der Eleganz im ämtlichen Verkehre sind unabweisliche Erfordernisse eines Sicherheitsbeamten. Besonderer Wert wurde auf die "Lokalkunde" mit Begehungen der Bezirke gelegt. Dazu kamen das Schwimmen und Zillenfahren. Die Ausbildung im Rettungs- und Hilfeleistungsdienst erfolgte durch einen Arzt. Damals wurde der Rettungsdienst von der Sicherheitswache durchgeführt, die erste Rettungsgesellschaft wurde erst nach dem verheerenden Brand des Wiener Ringtheaters im Dezember 1881 gegründet

Kurz vor Auflösung des Bundessicherheitswachekorps im Jahre 2005 mussten Interessenten für die Aufnahme in den Sicherheitswachedienst neben der Österreichischen Staatsbürgerschaft und Unbescholtenheit vor allem körperliche Tauglichkeit vorweisen. Das Aufnahmeverfahren bestand aus der schriftlichen Aufnahmeprüfung, der ärztlichen Untersuchung, dem medizinischen Bewegungskoordinationstest und einem Aufnahmegespräch. Mit Beginn des Ausbildungskurses erhielt der Bewerber eine Planstelle der Verwendungsgruppe E2c (Aspirant).

Grundausbildung

Die Grundausbildung bestand aus drei Abschnitten:

  • Basisteil (5 Monate): Theoretische Ausbildung
  • Praktikum (2 Monate): Praktische Ausbildung am Wachzimmer
  • Hauptteil (14 Monate): Theoretische Ausbildung im Bildungszentrum

Bereits während der Ausbildung konnten Schüler zu Dienstversehungen z. B. bei Großveranstaltungen herangezogen werden.

Weiterführende Ausbildung

Je nach Personalbedarf bestand, nach Ablegen einer vorherigen Auswahlprüfung, die Möglichkeit zur Weiterbildung:

  • Ausbildung zum Dienstführenden Beamten („Charge“): nach mindestens 5-jähriger Dienstzeit; Kursdauer: 6 Monate
  • Ausbildung zum Leitenden Beamten („Offizier“): nach mindestens 1-jähriger Dienstzeit mit Matura bzw. B-Matura, oder 3-jähriger Dienstzeit ohne Matura als Dienstführender Beamter; Kursdauer: 2 Jahre
  • Ausbildung zum Dienst im Kriminalbeamtenkorps (Kriminalbeamter): nach mindestens 4-jähriger Dienstzeit; Kursdauer: 6 Monate

Aufgaben

Hauptaufgabe der neuen Sicherheitswache als "Zivilinstitut" war die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Die Wachleute hatten das Eigentum zu schützen und über die Befolgung der Gesetze zu wachen. Sie mussten die Staats- und Gemeindebehörden bei ihren Amtshandlungen unterstützen und Übelstände melden.
"Ungewöhnliche Geisteskraft, momentane Auffassungsgabe, Freisinnigkeit gepaart mit innigem Pflichtgefühle, Anständigkeit im Privatleben und urbane Zuvorkommenheit, ja selbst ein höherer Grand der Eleganz im ämtlichen Verkehre sind unabweisliche Erfordernisse eines Sicherheitsbeamten." Diese Eigenschaften verlangte Anton Ritter von Le Monnier von den Wachleuten. Le Monnier, ab 1870 Nachfolger Strobachs als Polizeidirektor in Wien, gilt als großer Reformer der Polizei. Er schaffte das Konfidentenwesen ab und teilte die Polizei in Ämter und andere Organisationseinheiten ein, darunter das Präsidialbüro, das Zentralinspektorat, das Ökonomiereferat der Sicherheitswache, das Inspektorat des Agenteninstituts (später: Kriminalbeamteninspektorat), und die Hilfsämter. Le Monniers Einteilung der Polizeiagenden in drei Sektionen (Staatspolizeiliche Abteilung, Sicherheits- und gerichtspolizeiliche Abteilung, Administrative Abteilung) hatte mehr als einhundert Jahre Bestand.
Für jedem Rayon waren zunächst vier Wachleute vorgesehen; später kam ein fünfter Wachmann pro Rayon dazu. Polizeidirektor Le Monnier führte einen 24-Stunden Wechseldienst ein. Die Sicherheitswachebeamten hatten abwechselnd je drei Stunden Außen- und Innendienst. Ein Teil der Wachleute bildete die "Reserve".

Dienstbetrieb

Der Dienstbetrieb unterschied sich je nach Aufgabenbereich der Dienststelle. Der Großteil der Dienststellen, welche als Wachzimmer bezeichnet wurden, waren mit den allgemeinen, ordentlichen polizeilichen Agenden (siehe unten in „Aufgaben und Befugnisse“) betraut. Beamte der Verkehrsabteilung waren mit Aufgaben der Überwachung und Lotsung des Verkehrs, Lotsungen allgemein, Schwerpunktkontrollen (Planquadrate) und Großveranstaltungen (Zu- und Abfahrtsregelungen) betraut. Im Donaudienst standen die Überwachung des Motorboot- und Schiffsverkehrs, Fischerkontrollen und Hilfeleistungen in Donaubereich im Mittelpunkt. Die Diensthundeabteilung war zuständig für den Streifendienst mit Hund, Suchtgift-, Sprengstoff- und Fährtensuche, Großveranstaltungen und die Durchsuchung von Fahrzeugen und Gebäuden. Den Beamten der WEGA (Wiener-Einsatzgruppe-Alarmabteilung) oblagen alle Amtshandlungen mit höherem Gefährdungsgrad (Demonstrationen und Großveranstaltungen).

Charakteristisch für den Dienst in der Sicherheitswache war neben Uniform und Bewaffnung auch der Dienst zu Tag- und Nachtzeiten und an Wochenenden und Feiertagen, der vor allem von den dienstführenden und eingeteilten Beamten verrichtet wurde.

Verwendungsbezeichnungen

Der Amtstitel jedes SWB bzw. KrB war Exekutivbediensteter (EB). Zusätzlich wurde ihm anlässlich seiner Anstellung in den Bundesdienst eine Verwendungsbezeichnung (früher Amtstitel) verliehen. Die Verwendungsbezeichnungen der Bundespolizei ließen sich in drei Gruppen einteilen: - hier gehts zu den Abzeichen


Weibliche Beamte führten, soweit sprachlich möglich, die Verwendungsbezeichnungen in weiblicher Form (z. B. Revierinspektorin oder Oberleutnantin, aber nicht Hauptfrau!)

In Wien wurde für den Leiter des Wachkörpers zusätzlich zur Verwendungsbezeichnung noch die Amtsbezeichnung „Generalinspektor“ verwendet. In den Korps in den Bundesländern lautete die Bezeichnung „Zentralinspektor“.

Abzeichen und Uniformierung

Korpsabzeichen der Bundessicherheitswache Das Abzeichen der Sicherheitswache zeigt im unteren Teil eine gezinnte Quadermauer, die von Hals und Kopf sowie einem Teil der rechten Flügelachse eines Adlers, überragt wird. Die Stadtmauer symbolisieren die Stadt und deren Bevölkerung über der, das durch den Adler dargestellte Bundessicherheitswachekorps, schützend wacht. Der züngelnde, gewaffnete Adler weist auf die Wehrhaftigkeit und Wachsamkeit hin.
Korpsabzeichen der Bundessicherheitswache

Die Uniformierung bestand in der Anfangszeit aus einem schwarz-grauen Mantel, welcher dunkelgrün und pompadourrot eingefasst war. Als Kopfbedeckung diente zunächst ein schwarzer, steifer Filzhut, wie er ebenfalls von der Gendarmerie seit 1860 anstelle der Pickelhaube getragen wurde. 1883 wurde der Filzhut durch einen schwarz lackierten Blechelm ersetzt. Die Reiter der Polizei trugen bis über die Knie reichende Stulpstiefel, weiße Stulphandschuhe sowie eine schwarze Kartusche mit dem k.k. Adler. Die Schulterstücke (Epauletten) der leitenden Beamten waren aus weißfarbigen Metall und rot gefüttert; die Oberbeamten trugen silbergestickte Fransenepauletten

Die Rangabzeichen bestanden aus silbernen Metalllitzen am Stehkragen; die Chargen trugen Silberborten am Mützenrand und am Ärmelaufschlag sowie eine silberdurchwirkte Säbelquaste. Die Schulterstücke (Epauletten) der leitenden Beamten waren aus weißfärbigem Metall und rot gefüttert; die Oberbeamten trugen silber-gestickte Fransenepauletten.Auf dem metallenen Ringkragen, im Volksmund „Halbmond“ genannt, war die Dienstnummer aufgesetzt

Ab 1892 wurde im Dienst immer der dunkelgrüne Waffenrock und der Helm getragen. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden in Folge des Rohstoffmangels von den Siegermächten khakifarbene Felduniformen angeschafft; erst 1924 wurde wieder die traditionelle, dunkelgrüne Uniform eingeführt. Die Wachebeamten trugen ab dann dunkelgrüne Rockblusen, Mäntel und Tellerkappen sowie schwarze Hosen.

Die Uniform wurde im Laufe der Jahrzehnte immer wieder mit Verspätung aber doch, den jeweiligen Gegebenheiten und dem Stand der Technik angepasst, so dass vor der Auflösung des Bundessicherheitswachekorps folgende Uniform in Verwendung war:

Die normale Exekutivdienstuniform (EU) der Sicherheitswache bestand bis 1. Juli 2005 aus

  • wahlweise dunkelgrüner oder weißer Tellerkappe (für Verkehrsdienst) oder blauer Schirmkappe („Baseballkappe“), schwarzes Barett für Sondereinsätze
  • schwarzer Mehrzweckhose
  • wahlweise graublauem Hemd oder grauem Polohemd
  • aus schwarzgrüner Mehrzweckjacke (bzw. Einsatzjacke oder Fleecejacke)

Die Distinktionen waren als Aufschubdistinktionen auf den Schultern angebracht.

Die für festliche Anlässe geschaffene, aber von E1-Beamten auch im regulären Dienst getragene Repräsentationsuniform (RU) bestand aus

  • dunkelgrüner Tellerkappe
  • schwarzer Uniformhose
  • weißem Hemd
  • dunkelgrünem Uniformrock

Die Distinktionen waren hier als Kragenplatten auf dem Uniformrock und als Schulterabzeichen auf dem Hemd abgebracht.

Fallweise gab es auch eine RU mit weißem Uniformrock, welcher aber vorzugsweise von der Polizeimusik sowie E1-Beamten verwendet wurde. Abgesehen von den Beamten der Polizeimusik musste der weiße Uniformrock auf eigene Kosten beschafft werden. Für Spezialeinheiten gab es verschiedene Overalls und Barette, wie

Bei Arbeitsdiensten (z. B. Aufstellen von Tretgittern) wurde üblicherweise ein grüner Overall getragen.

Waffen und Gerät

Dienstwaffen

Bewaffnet waren die Sicherheitswachebediensteten mit einem kurzen, leicht gebogenen Säbel in einer Lederscheide. Die Wachzimmer waren mit Gewehren ausgerüstet. Nach und nach erhielten die Sicherheitswachleute Faustfeuerwaffen. 1884 genehmigte die Statthalterei den Ankauf von 500 Revolvern; die Waffenfabrik Gasser erzeugte einen eigenen Polizeirevolver. 1912 wurde der Polizeirevolver durch die Steyr-Repetierpistole, Kaliber 7,5 ersetzt.

1918 übernahm die Polizei Waffen aus den Beständen der Armee. Einige Zeit hatten die Wachebeamten das Mannlicher-Gewehr mit Bajonett als Dienstwaffe. Die Polizeidirektion hatte auch Maschinengewehre zur Verfügung. Nach den Unruhen im Juli 1927 erhielt die Polizei neue, schwere Säbel; zur Bewaffnung gehörte die Pistole und der Gummiknüppel.

Ab den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts stand als Dienstwaffe den Beamten die Pistole GLOCK 17, insbesondere Spezialeinheiten darüber hinaus das Sturmgewehr 77 oder Steyr AUG) mit kurzem Lauf, sowie die Granatpistole MZP 1 von Heckler & Koch zur Verfügung. Weiters waren Tränengaswurfkörper, Ablenkgranaten mit Blitz- und Knalleffekten sowie Tonfa-Schlagstöcke je nach Einsatzumständen in Verwendung.

Gerät

Neben Streifenwagen verschiedener Hersteller und Typen sowie Diensthubschraubern verfügte z. B. die Sonderabteilung „Kranich“ über Pandur-Radpanzer. Je nach Bedarf waren Schutzschilde, Schutzhelme, Fahrzeugschnellsperren (Vorrichtungen mit Spitzen zum Ablassen der Reifenluft von überfahrenden Kraftfahrzeugen), Schutzschilde aus Panzerglas, verkehrspolizeiliche Anhaltekellen und natürlich Handschellen bzw. Schnellbinder („Handschellen“ aus Plastik für Großveranstaltungen) im Einsatz.

Telekommunikation

Am 18. Juli 1871 wurde bei der Wiener Polizei eine Telegrafenschule eingerichtet. Ein halbes Jahr später gab es die ersten Verbindungen. Zunächst bestanden vier Stationen. Eine Leitung führte von der Polizeidirektion »Am Peter« zum Polizeigefangenenhaus am Salzgries; die zweite Verbindung bestand zwischen dem Kommissariat Leopoldstadt und der Sicherheitswachekaserne in der Körnergasse. 1872 errichtete die Polizei 30 neue Telegrafenstationen und im Jahr 1877 konnten die Polizisten bereits von 105 Stationen aus Meldungen durchgeben. Verbindungen bestanden auch zur Feuerwehrzentrale Am Hof, zu den Bezirksfeuerwachen und zu den freiwilligen Feuerwehren der Vorortbezirke. Der Polizeitelegraf war ein relativ einfach zu bedienendes Morse-Gerät. Im Jahr 1929 verfügte die Wiener Polizei bereits über 250 Telegrafenstationen.

Die ersten Telefone wurden bei der Wiener Polizei im Jahr 1882 in Betrieb genommen, kurz nach der Erfindung der Telefonie. Im Jahr 1929 bedienten vier Frauen und Männer die Telefon-Hauszentrale mit 300 Klinkensteckerverbindungen. Es bestanden eine weitere Telefonstation für zwei Vermittler sowie 21 kleinere Hauszentralen bei den Bezirkspolizeikommissariaten. Für die Kommunikation nach außen gab es 274 Amts- und 276 Nebenstellen; für interne Telefonate standen 230 Stationen zur Verfügung. Für die Bedienung war eine eigene, 190 Mann starke Sicherheitswacheabteilung zuständig - die "Telegrafenabteilung". Ab 1884 gab es in Wien auch "Straßentaster", über die Polizisten sich mit Morsezeichen mit der Zentrale verständigen konnten.

Im Frühjahr 1927 nahm die Wiener Polizei die erste Kurzwellenstation in Betrieb; sie wurde von speziell ausgebildeten "Gehörlesern" bedient.

"Berittene" Abteilung

Die Reiterabteilung der Sicherheitswache nahm am 16. Oktober 1869 die Tätigkeit auf. Zunächst gab es 27 "berittene Wachmänner", geleitet von Bezirksinspektor Ferdinand Hansen, einem ehemaligen Hauptmann der Militär-Polizeiwache; die Pferde wurden von der Militär-Polizeiwache übernommen. Einen Monat später erhielt die "Berittene" weitere 25 Reiter. Die ersten Stützpunkte befanden sich am Salzgries und in der Schiffamtsstraße. Hauptaufgabe der Polizeireiter war es, auf die Einhaltung der Fahrordnung zu achten. 1872 gab es bereits 66 berittene Polizisten, während der Weltausstellung 1873 verdoppelte sich die Zahl der Reiter. Danach wurde ein Teil der Pferde verkauft. Erst ab 1890 wurde die Reiterschar nach und nach vergrößert. 1913 gab es 318 Pferde. Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde die Berittene Abteilung stark dezimiert. Die Pferde wurden an der Front gebraucht. Polizeipräsident Johann Schober ließ nach dem ersten Weltkrieg die "Berittene" wieder aufbauen, 1922 erwarb die Polizei die ersten Pferde aus den Bundesgestüten.

Vor dem NS-Anschluss 1938 bestand die berittene Abteilung aus sechs Offizieren, 308 Reitern und 87 Pferdewärtern. Anfang der 40er-Jahre wurde die berittene Abteilung schrittweise aufgelöst. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es nur mehr bei der Grazer Polizei eine Reiterstaffel, sie wurde 1950 aufgelöst.

Fuhrpark

Für den Transport von Häftlingen wurden geschlossene Pferdewagen verwendet, im Volksmund "grüner Heinrich" genannt. Es handelte sich um zweiachsige, fensterlose Holzwagen, die von zwei Pferden gezogen wurden.

Die ersten drei Autos bei der Wiener Polizei wurden im Jahr 1910 erworben. Zwei Jahre später wurden zwei Transporter gekauft. Erst nach Ende des Ersten Weltkriegs kamen weitere Kraftfahrzeuge dazu. Die Polizei erwarb 13 gebrauchte Transportautos um wenig Geld aus der "Sachdemobilisierung". Mit diesen Autos wurden auch Häftlinge transportiert, sodass die geschlossenen Pferdewagen zunehmend aus dem Stadtbild verschwanden. Im September 1925 fuhr der letzte pferdebetriebene "grüne Heinrich" durch die Stadt.

1925 hatte die Wiener Sicherheitswache zwölf Pkw, neun Arrestantenwagen, zwei Lkw und vier Mannschaftswagen zur Verfügung. Drei Jahre später kamen zehn Puch-Krafträder und 14 BMW-Motorräder mit Beiwagen dazu. Zum Fuhrpark zählten 350 Steyr-Waffenräder.

Zwischenkriegszeit

Dass die Wiener Polizei nach dem Ende der Monarchie ohne größere Veränderungen weiter bestand, war auch dem im Juni 1918 vom Kaiser eingesetzten Polizeipräsidenten Dr. Johann Schober zu verdanken, der am 30. November 1918 vom Staatsratdirektorium der Ersten Republik als Chef der Wiener Polizei bestätigt wurde. Drei Tage später wurde Schober zusätzlich zum Leiter des öffentlichen Sicherheitswesens im gesamten "Deutschösterreich" bestellt und damit auch zum obersten Kommandanten der Polizei und Gendarmerie. "Keine Behörde dient im gleichen Maße dem öffentlichen Wohle und der ganzen Bevölkerung wie eine gut funktionierende Polizei", schrieb Schober im Vorwort zum Jahrbuch der Polizeidirektion Wien 1929. "Denn sie ist es, die durch Bekämpfung des Feindes der menschlichen Gesellschaft, des gemeinschädlichen Verbrechens, und durch Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit nicht nur Leben, Gesundheit, Hab und Gut jedes einzelnen, sondern auch den Wohlstand, die Arbeitskraft und damit die Volkswirtschaft des Landes schützt. Und im Geist einer modernen Entwicklung ist der Polizeibeamte auch zu einem nützlichen Helfer, einem geachteten Freunde seiner Mitbürger geworden, dessen schützende Hand und dessen hilfreicher Arm von allen - und erfreulicherweise selten vergeblich - steht."

Mit dem Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 wurde der Name "Sicherheitswache" auf "Bundessicherheitswache" geändert. Das Polizeidienstgesetz vom 30. Oktober 1919 regelte die Dienstverhältnisse der Sicherheitswache- und Kriminalbeamten. Das Besoldungsgesetz vom 13. Juli 1921 erhob die Wachleute von "Dienern" und "Unterbeamten" zu "Beamten". Offiziere kamen in den Stand der "leitenden Beamten". Ab 1924 erhielt die Sicherheitswache ein eigenes Dienstpostenschema und ab 1936 gebührte den Beamten eine Wachdienstzulage; ab 1929 auch eine Mietzinsbeihilfe. Dazu kamen ein Ortszuschlag und Gebühren, etwa für Mehrdienstleistung und Inspektionsdienste.

Der Kommandant der Wiener Sicherheitswache ("Zentralinspektor") führte ab 1934 den Titel "Generalinspektor".

Quellen:

  • Oberhummer, Hermann: Die Wiener Polizei. 200 Jahre Sicherheit in Österreich, Band I. Wien 1938.
  • Steinwender, Engelbert: Von der Stadtguardia zur Sicherheitswache. Wiener Polizeiwachen und ihre Zeit, Band 1: Von der Frühzeit bis 1932. Graz 1992.
  • Wetz, Ulrike: Geschichte der Wiener Polizeidirektion vom Jahre 1945 bis zum Jahre 1955 mit Berücksichtigung der Zeit vor 1945. phil. Diss. Wien 1971.