Zollwache

Armelabzeichen der österreichischen Zollwache vor EU-BeitrittArmelabzeichen der österreichischen Zollwache nach EU-BeitrittDie Österreichische Zollwache (10. Oktober 1830 - 1. Mai 2004) war der älteste Wachkörper Österreichs, dem die Überwachung der Zollgrenze und der Übertrittstellen oblag. Die Zollwache war dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt.

Mit dem Beitritt der ost- und mitteleuropäischen EU-Mitgliedsländer am 1. Mai 2004 wurde die Zollwache auf Grund einer politischen Entscheidung der Bundesregierung vom Jahre 2003 aufgelassen. Lediglich 50 Beamte am Flughafen Wien-Schwechat versahen, als Übergangslösung, weiterhin ihren Dienst; die restlichen Bediensteten wurden der Bundesgendarmerie und dem Bundessicherheitswachekorps zugeteilt. Seit 1. Juli 2005 gibt es nun definitiv keine Zollwache mehr, zeitgleich erfolgte die Fusionierung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps zur Bundespolizei.

Die Hauptaufgabe der Zollwache war die Zollkontrolle und Einhebung von Zöllen bei Warenimporten nach Österreich. Auch die Verhinderung und Aufdeckung von Schmuggel sowie die Verbringung illegaler Waren wie Drogen oder artengeschützter Tiere gehörte zu den Aufgaben.

Sowohl an der Zollgrenze gegenüber dem Ausland als auch im Landesinneren gab es Zolldienstellen, z. B. auf den Zollbahnhöfen. In Wien war anstelle des heutigen Bahnhofs Wien-Mitte der Bahnhof Hauptzollamt; so benannt, da sich in unmittelbarer Nähe das Hauptzollamt befand. Ab 1995 wurde der Dienst gemeinsam mit der Bundesgendarmerie, die für die Personenkontrolle zuständig ist, durchgeführt.

Schon mit dem Betritt zum Schengener Abkommen und dem freien Warenverkehr, nicht nur innerhalb der EU, sondern auch mit den EWR-Ländern Schweiz und Liechtenstein wurde der Zoll an den West- und Südgrenzen obsolet. Viele Beamte mussten an die Ostgrenze des Landes wechseln. Durch den freien Warenverkehr mit den neuen Mitgliedsländern sind sie dort auch nicht mehr erforderlich. Viele der Beamten wechselten in den Dienst der Bundesgendarmerie, die weiterhin die Personenkontrolle durchführt, oder des Bundessicherheitswachekorps. Auch illegale Grenzübertritte versucht die Bundesgendarmerie gemeinsam mit dem Bundesheer zu verhindern.

 

Korpsabzeichen der Zollwache Das Korpsabzeichen der Zollwache zeigt drei perspektivisch zur österreichischen Staatsgrenze laufende Straßenstrecken. Die am geschlossenen österreichischen Grenzbalken endenden Symbol der österreichischen Staats- und Gebietshoheit bezogen auf die Tätigkeit der Zollwache, die Zollhoheit. Ein gewappneter über dem Grenzbalken frei schwebender Adler symbolisiert die Zollwache und deren Wehrhaftigkeit und Wachsamkeit. Halbkreisförmig wird das Korpsabzeichen von einem jeweils zur Hälfte aus Lorbeer und Eichenlaub bestehenden Kranz als Symbole für Ehrenhaftigkeit und Pflichttreue umschlossen.
Korpsabzeichen der Zollwache

Korpsabzeichen

 

Historisches

Die Zollwache wurde am 10. Oktober 1830 unter dem damaligen Namen Gränzwache mit ungefähr 15.000 Mann für alle Kronländer der Monarchie des Hauses Österreich unter der Leitung der k.k. allgemeinen Hofkammer, des späteren Finanzministeriums, aufgestellt. In Venetien und der Lombardei trug sie den Namen Guardia di Finanza. 1843 wurde sie bei der Vereinigung mit der Gefällenwache zur k.k. Finanzwache umbenannt. Durch die Bestimmungen des Zollgesetzes aus dem Jahre 1920 wurde sie in Zollwache umbenannt. Im Jahre 1938 wurde die Zollwache in den Zollgrenzschutz der Reichsfinanzverwaltung eingegliedert und erst im Jahre 1945 wieder dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt.

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