k.u.k Gendarmerie

Die k.u.k. Gendarmerie (königlich-ungarische Gendarmerie, ungarisch Csendőrség) war die in Transleithanien, dem ungarischen Reichsteil Österreich-Ungarns, 1881 gegründete einheitlichen Landessicherheitswache.

Im Zuge des Österreichisch-Ungarischen Ausgleichs 1867 verlor die k.u.k. Gendarmerie die Zuständigkeit für die ungarische Reichshälfte. Lediglich in Kroatien-Slavonien und Siebenbürgen blieb die Gendarmerie aktiv. 1881 kam es in Transleithanien mit der Installierung der königlich-ungarischen Gendarmerie zur Gründung einer einheitlichen Landessicherheitswache. Zuvor hatten sich die zuständigen lokalen Behörden als Ordnungsmacht überfordert gezeigt. Die 1871 wiederaufgestellten Grenzregimenter, die "Seressaner-Corps", die ihren Dienst an der ehemaligen Militärgrenze verrichtet hatten, gingen in der neuen k.u. Gendarmerie auf. Der Name blieb auch nach 1918 bestehen, da Königreich Ungarn auch die offizielle (sonst aber nicht gebräuchliche) Bezeichnung des ungarischen Staates bis zum 21. Dezember 1944 war. Die k.u. Gendarmerie war am Ende des zweiten Weltkriegs an der Deportation der ungarischen Juden beteiligt. Sie wurde 1945 aufgelöst.