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Diese Rubrik soll häufig an die
Bundespolizei gestellte Fragen beantworten.
Was tue ich wenn ....?
Haben Sie Fragen, die hier nicht beantwortet werden
?
Gehen Sie zum Punkt Kontakt oder schreiben Sie ein
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Sollten Sie mit einem Webmail arbeiten, tragen Sie
bitte als Betreff "Was tue ich, wenn ..." ein.)
Polizeiinspektion Bad Ischl
Natürlich können Sie auch jederzeit in einer Polizeiinspektion
vorstellig werden und Ihr Anliegen vorbringen. Es
werden mit Sicherheit Ihre Anfragen beantwortet, bzw. es werden Ihnen im Rahmen der Gesetze
geholfen.
Sollte Ihre Frage von allgemeinem Interesse sein,
werden wir Sie - natürlich ohne Nennung Ihres Namens
- veröffentlichen.
Viele Antworten auf Ihre Fragen werden Sie im "Wegweiser
durch österreichische Behörden, Ämter und Institutionen"
finden ? ->
www.help.gv.at |
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... ich einen Verkehrsunfall
habe? |
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Die Straßenverkehrsordnung 1960
(§ 4 StVO 1960) regelt das Verhalten bei Verkehrsunfällen.
Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen "Verkehrsunfällen
mit Sachschaden" und "Verkehrsunfällen mit Personenschaden".
In beiden Fällen gilt als oberstes Gebot: Sichern
Sie die Unfallstelle ab und helfen Sie so gut Sie
können! Als Unfallbeteiligter sind Sie dazu verpflichtet!
Was Sie bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden
beachten müssen:
Wenn bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden
ist, genügt es, wenn die am Unfall Beteiligten einander
Name und Anschrift nachweisen. Empfohlen wird, einen
so genannten "Europäischen Unfallbericht" im Fahrzeug
mitzuführen und diesen im Bedarfsfall auszufüllen.
Natürlich können Sie auch die Polizei rufen. Aber
Achtung! Unter bestimmten Voraussetzungen müssen
Sie die so genannte "Blaulicht-Steuer" in der Höhe
von 36,- Euro bezahlen.
Können die Unfallbeteiligten einander Name und Anschrift
nicht nachweisen, muss die Polizei gerufen werden.
In diesem Fall wird keine "Blaulicht-Steuer" eingehoben.
Was Sie bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden
beachten müssen:
Falls bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt
werden, müssen Sie unbedingt die Polizei zur Unfallaufnahme
rufen. In diesem Fall ist auch keine "Blaulicht-Steuer"
zu bezahlen. Auch wäre es zur Unfallrekonstruktion hilfreich wenn die Fahrzeuge nach dem Unfall nicht mehr bewegt werden. |
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... ich eine Straftat beobachte? |
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Verständigen Sie unbedingt die nächste
Polizeiinspektion. Durch Wahl Rufnummer 059133 (sie
werden zur nächsten Dienststelle vermittelt) der
Notrufnummern 133 oder 112 werden Sie automatisch
mit der zuständigen Einsatzzentrale in Ihrem Bezirk
verbunden. Die Exekutivbeamten sind garantiert so
rasch wie möglich bei Ihnen. |
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... mir mein Führerschein abhanden gekommen
ist? |
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Gehen Sie am besten zu jener Behörde,
die das Dokument ausgestellt hat. Bei einem Führerschein
z.B. ist das die Bezirkshauptmannschaft, ein Magistrat
oder in Orten, in denen es eine Bundespolizeidirektion
gibt, diese. Bei einer Anzeige auf dem Polizeiinspektion
wird Ihnen lediglich eine Bestätigung ausgestellt.
Das neue Dokument erhalten Sie nicht bei der Bundespolizei.
Das wird nur bei den oben erwähnten Bezirksverwaltungsbehörden
ausgestellt. |
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... ich
bestohlen worden bin? |
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Erstatten Sie auf der nächsten Polizeidienststelle unverzüglich die Anzeige.
Durch Wahl der Rufnummer 059133 bzw. der Notrufnummern
133 oder 112 werden Sie automatisch mit der zuständigen
Einsatzzentrale in Ihrem Bezirk verbunden. Achten
Sie darauf, keine Spuren zu vernichten. Je rascher
Sie handeln, desto schneller kann Ihnen geholfen
werden.
Folgende Formulare stehen zum download zur Verfügung - Bitte ausfüllen u. damit die nächste Polizeiinspektion aufsuchen
Handydiebstahl |
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... ich etwas
gefunden habe? |
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Wer eine fremde, verloren gegangene
Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet,
wenn ein Wert von 10,- Euro überschritten wird oder
der Gegenstand offensichtlich wichtig für den Eigentümer
ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel usw.). Ist der
Verlustträger nicht bekannt, besteht die Verpflichtung,
den Fund bei der dafür zuständigen Behörde abzugeben.
Zuständige Behörde ist das jeweilige Gemeinde- bzw.
Fundamt.
Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen,
Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterialien
müssen zur nächsten Polizeiinspektion gebracht bzw.
dort gemeldet werden.
Als Bürgerservice ist auch im Internet das Online-Fundamt
unter
www.fundamt.gv.at erreichbar. Eine weitere Adresse
wäre: www.fundinfo.at.
(siehe auch Menü LINKS) |
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... ich Polizist
werden will? |
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Erste Ansprechstelle für eine Bewerbung
ist die zuständige Polizeiinspektion. Auf der PI
liegen Bewerbungsformulare auf. Falls Sie Probleme
oder Fragen beim Ausfüllen haben, sind Ihnen die
Polizisten gerne behilflich. Nachdem Sie das Formular
am Polizeiinspektion abgegeben haben, wird Ihre
Bewerbung an das Landespolizeikommando (LPK) weitergeleitet.
Vom LPK werden Sie, wenn ein neuer Ausbildungskurs
geplant ist, zu einer Aufnahmeprüfung eingeladen.
Viel Glück!
Das
Bewerbungsformular (im Word 6.0 Format) gibt es auch als
Download.
->
hier
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... ich wenn
ich sonst was will? |
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Der Aufgabenbereich der Polizeiinspektion
Bad Ischl besteht nicht nur in der Aufklärung von
strafrechtlich od. verwaltungsrechtlichen Tatbeständen
sondern auch in deren Verhinderung derselben.
Zu diesem Zweck werden von den Beamten nicht nur
in den Schulen die Verkehrserziehung durchgeführt
um die Kinder u. Jugendlichen auf das vorzubereiten
was sie beachten sollten um mit uns nicht in Konflikt
zu kommen, sondern auch in der Beratung im Umgang
mit den Behörden u. Gerichten sowie in der Hilfestellung
in jeglichen Fragen bez. Ämter, Behörden u. Gerichten
(www.help.gv.at) und auch in der Beratung der Sicherheit in den eigenen vier Wänden (kriminalploizeilicher Beratungsdienst).
Eine Unterstützung ist natürlich nur soweit möglich
als uns die im Rahmen der Gesetze u. unserer Tätigkeit
möglich und zugestanden ist
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