Was tue ich, wenn 

Warum diese Rubrik

... ich einen Verkehrsunfall habe?


... ich eine Straftat beobachte?


... mir mein Führerschein abhanden gekommen ist?


... ich bestohlen worden bin?


... ich etwas gefunden habe?


... ich Polizist werden will?


... ich sonst was wissen will?

Warum diese Rubrik

Diese Rubrik soll häufig an die Bundespolizei gestellte Fragen beantworten.

Was tue ich wenn ....?
 
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Polizeiinspektion Bad Ischl

Natürlich können Sie auch jederzeit in einer Polizeiinspektion vorstellig werden und Ihr Anliegen vorbringen. Es werden mit Sicherheit Ihre Anfragen beantwortet, bzw. es werden Ihnen im Rahmen der Gesetze geholfen.

Sollte Ihre Frage von allgemeinem Interesse sein, werden wir Sie - natürlich ohne Nennung Ihres Namens - veröffentlichen.

Viele Antworten auf Ihre Fragen werden Sie im "Wegweiser durch österreichische Behörden, Ämter und Institutionen" finden ?  -> www.help.gv.at

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... ich einen Verkehrsunfall habe?

Die Straßenverkehrsordnung 1960 (§ 4 StVO 1960) regelt das Verhalten bei Verkehrsunfällen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen "Verkehrsunfällen mit Sachschaden" und "Verkehrsunfällen mit Personenschaden".

In beiden Fällen gilt als oberstes Gebot: Sichern Sie die Unfallstelle ab und helfen Sie so gut Sie können! Als Unfallbeteiligter sind Sie dazu verpflichtet!

Was Sie bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden beachten müssen:

Wenn bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden ist, genügt es, wenn die am Unfall Beteiligten einander Name und Anschrift nachweisen. Empfohlen wird, einen so genannten "Europäischen Unfallbericht" im Fahrzeug mitzuführen und diesen im Bedarfsfall auszufüllen.

Natürlich können Sie auch die Polizei rufen. Aber Achtung! Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie die so genannte "Blaulicht-Steuer" in der Höhe von 36,- Euro bezahlen.

Können die Unfallbeteiligten einander Name und Anschrift nicht nachweisen, muss die Polizei gerufen werden. In diesem Fall wird keine "Blaulicht-Steuer" eingehoben.

Was Sie bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beachten müssen:

Falls bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt werden, müssen Sie unbedingt die Polizei zur Unfallaufnahme rufen. In diesem Fall ist auch keine "Blaulicht-Steuer" zu bezahlen. Auch wäre es zur Unfallrekonstruktion hilfreich wenn die Fahrzeuge nach dem Unfall nicht mehr bewegt werden.

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... ich eine Straftat beobachte?

Verständigen Sie unbedingt die nächste Polizeiinspektion. Durch Wahl Rufnummer 059133 (sie werden zur nächsten Dienststelle vermittelt) der Notrufnummern 133 oder 112 werden Sie automatisch mit der zuständigen Einsatzzentrale in Ihrem Bezirk verbunden. Die Exekutivbeamten sind garantiert so rasch wie möglich bei Ihnen.

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... mir mein Führerschein abhanden gekommen ist?

Gehen Sie am besten zu jener Behörde, die das Dokument ausgestellt hat. Bei einem Führerschein z.B. ist das die Bezirkshauptmannschaft, ein Magistrat oder in Orten, in denen es eine Bundespolizeidirektion gibt, diese. Bei einer Anzeige auf dem Polizeiinspektion wird Ihnen lediglich eine Bestätigung ausgestellt. Das neue Dokument erhalten Sie nicht bei der Bundespolizei. Das wird nur bei den oben erwähnten Bezirksverwaltungsbehörden ausgestellt.

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... ich bestohlen worden bin?

Erstatten Sie auf der nächsten Polizeidienststelle unverzüglich die Anzeige. Durch Wahl der Rufnummer 059133 bzw. der Notrufnummern 133 oder 112 werden Sie automatisch mit der zuständigen Einsatzzentrale in Ihrem Bezirk verbunden. Achten Sie darauf, keine Spuren zu vernichten. Je rascher Sie handeln, desto schneller kann Ihnen geholfen werden.

Folgende Formulare stehen zum download zur Verfügung -
Bitte ausfüllen u. damit die nächste Polizeiinspektion aufsuchen
Handydiebstahl

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... ich etwas gefunden habe?

Wer eine fremde, verloren gegangene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet, wenn ein Wert von 10,- Euro überschritten wird oder der Gegenstand offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel usw.). Ist der  Verlustträger nicht bekannt, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der dafür zuständigen Behörde abzugeben.

Zuständige Behörde ist das jeweilige Gemeinde- bzw. Fundamt.

Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterialien müssen zur nächsten Polizeiinspektion gebracht bzw. dort gemeldet werden.
Als Bürgerservice ist auch im Internet das Online-Fundamt unter www.fundamt.gv.at erreichbar. Eine weitere Adresse wäre: www.fundinfo.at. (siehe auch Menü LINKS)

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... ich Polizist werden will?

Erste Ansprechstelle für eine Bewerbung ist die zuständige Polizeiinspektion. Auf der PI liegen Bewerbungsformulare auf. Falls Sie Probleme oder Fragen beim Ausfüllen haben, sind Ihnen die Polizisten gerne behilflich. Nachdem Sie das Formular am Polizeiinspektion abgegeben haben, wird Ihre Bewerbung an das Landespolizeikommando (LPK) weitergeleitet. Vom LPK werden Sie, wenn ein neuer Ausbildungskurs geplant ist, zu einer Aufnahmeprüfung eingeladen.
Viel Glück!

Das Bewerbungsformular (im Word 6.0 Format) gibt es auch als Download. -> hier

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... ich wenn ich sonst was will?

Der Aufgabenbereich der Polizeiinspektion Bad Ischl besteht nicht nur in der Aufklärung von strafrechtlich od. verwaltungsrechtlichen Tatbeständen sondern auch in deren Verhinderung derselben.

Zu diesem Zweck werden von den Beamten nicht nur in den Schulen die Verkehrserziehung durchgeführt um die Kinder u. Jugendlichen auf das vorzubereiten was sie beachten sollten um mit uns nicht in Konflikt zu kommen, sondern auch in der Beratung im Umgang mit den Behörden u. Gerichten sowie in der Hilfestellung in jeglichen Fragen bez. Ämter, Behörden u. Gerichten (www.help.gv.at) und auch in der Beratung der Sicherheit in den eigenen vier Wänden (kriminalploizeilicher Beratungsdienst).

Eine Unterstützung ist natürlich nur soweit möglich als uns die im Rahmen der Gesetze u. unserer Tätigkeit möglich und zugestanden ist

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