Beim Lenken von Anhängern mit einem PKW sind folgende Punkte zu Beachten:


Allgemein:
1. Stützlast der Anhängerkupplung darf nicht kleiner sein als die des Anhängers
2. Sämtlich hzGm der Fahrzeuge dürfen nicht überschritten werden
3. Die Achslasten dürfen nicht überschritten werden
4. Auf die Ladungssicherung ist zu achten
5. Es darf seitlich über den Anhänger nichts hinausragen.

leichte Anhänger wenn das EG ZugFzg. + 75 kg > 2x GG Anhänger

1.     schwere ungebremste Anhänger wenn es sich um einen landwirtsch. Anhänger mit einer hzGm von max. 1,5 t u. einer Geschwindigkeit von max. 25 km/h handelt wenn das EG ZugFzg. ≥ hzGm Anhänger ausmacht

2.     schwere Anhänger mit einem hzGm Anhänger von max. 3,5 t wenn

a.     hzGm ZugFzg. ≥ GG Anhänger od.

b.     Anhängelast ≥ GG Anhänger od.

c.     hzGm geländeg. Fzg. M1; N1 x 1,5 ≥ GG Anhänger

3.     v-max vorbehaltlich der Genehmigung

a.     leichte Anhänger – 50 - 100 – 100

b.     schwere Anhänger – 50 - 80 – 100

                                        i.    hzGm Fahrzeugeinheit max. 3,5 t UND

                                       ii.    EG ZugFzg. > hzGm Anhänger

c.     sonstige schwere Anhänger u. Großvietransporte – 50 - 70 - 80

 

 

Erläuterung:
EG = Eigengewicht
hzGm= höchst zulässiges Gesamtgewicht
GG = Gesamtgewicht
ZugFzg. = Zugfahrzeug
vorbehaltlich der Genehmigung = Eintragung in der Zulassungsbescheinigung sind zu beachten
leichter Anhänger = ein Anhänger welcher ein hzGm von 750 kg hat
schwerer Anhänger = ein Anhänger welcher ein hzGm von mehr als 750 kg hat